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Heimat am
Mittelrhein · seit 1983

Immobilie vermieten am Mittelrhein

Wir vermieten Wohnungen, Häuser und Gewerbeeinheiten am Mittelrhein. Das Objekt wird besichtigt und aufgenommen, die Miete marktgerecht eingeschätzt, das Angebot über unseren eigenen Kundenbestand und die großen Internetportale veröffentlicht. Jeder Interessent füllt vorher eine Selbstauskunft aus. Auf Wunsch übernehmen wir das Objekt danach in die laufende Mietverwaltung.

1983vermieten und verwalten wir
1.200Wohnungen im Verwaltungsbestand
0 €Courtage für Mieter unserer Verwaltungsobjekte
2Nettomieten Kaution bei unseren Objekten

Was übernehmen wir bei der Vermietung?

Denselben Weg wie beim Verkauf, nur mit anderem Ziel. Wir besichtigen das Objekt, machen eine ausführliche Bestandsaufnahme und schätzen die erzielbare Miete ein. Danach pflegen wir die Objektdaten in unser System ein, selektieren aus unserem Kundenbestand, veröffentlichen das Angebot in den großen Internetdatenbanken und führen die Besichtigungen.

Mieter finden

Bestandsaufnahme, Mieteinschätzung, Veröffentlichung, Besichtigungen — dazu die Selektion aus unserer eigenen Interessentenkartei.

Mieter prüfen

Schriftliche Selbstauskunft und Bonitätsprüfung vor dem Mietvertrag: Person, Anschrift, Beschäftigung, Einkommen, gewünschter Mietbeginn.

Danach verwalten lassen

Auf Wunsch geht das Objekt direkt in unsere Mietverwaltung über — Abrechnung, Mahnwesen, Schadensmeldung.

Wozu dient die Selbstauskunft?

Sie dient dem Vermieter im Vorfeld einer Besichtigung und zur Vorbereitung eines möglichen Mietvertrags — zur Information und zur Absicherung. Abgefragt werden Person, aktuelle Anschrift, Beschäftigung, Einkommen und der gewünschte Mietbeginn. Kommt kein Mietvertrag zustande, wird die Selbstauskunft umgehend vernichtet.

Das Formular steht als PDF bereit: Selbstauskunft für Mietinteressenten.

Wer zahlt den Makler bei der Vermietung?

Der Auftraggeber. Seit dem 1. Juni 2015 gilt bei Wohnraum das Bestellerprinzip nach § 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz: Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn. Für Mietwohnungen aus unserem eigenen Hausverwaltungsbestand fällt für Mietinteressenten deshalb keine Courtage an.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Höchstens drei Nettokaltmieten, § 551 Abs. 1 BGB, und der Mieter darf sie in drei gleichen Monatsraten zahlen. Bei den Objekten, die wir selbst vermieten, sind bei Mietantritt zwei Nettomieten Kaution fällig — also weniger, als das Gesetz zulassen würde.

Brauche ich einen Energieausweis zum Vermieten?

Ja, genau wie beim Verkauf. Nach § 80 GEG ist er dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorzulegen, und nach § 87 GEG gehören Ausweisart, Endenergiekennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse schon in die Anzeige. Fehlen die Angaben, ist das eine Ordnungswidrigkeit — auch für den Makler.

Was passiert nach dem Einzug?

Auf Wunsch übernehmen wir die laufende Mietverwaltung: Abrechnung über eigene EDV und doppelte Buchführung, monatliche Kontrolllisten und Mahnungen über rückständige Beträge, regelmäßige Objektbegehungen mit sofortiger Festhaltung von Schäden und Mängeln. Für Notfälle außerhalb der Geschäftszeiten sind für unsere Verwaltungsobjekte Bereitschaftsnummern hinterlegt.

Der Ablauf im Einzelnen steht auf der Seite Hausverwaltung, die Nummern unter Notrufnummern.

Wie läuft die Übergabe ab?

Protokolliert und digital. Objektabnahmen und Übergaben nehmen wir per Tablet auf — Zustand, Zählerstände und Mängel werden vor Ort erfasst, nicht hinterher aus dem Gedächtnis rekonstruiert. Das gilt beim Einzug wie beim Auszug und ist der Grund, warum Streit über den Zustand bei uns selten wird.

Wo vermieten wir?

Im selben Gebiet, das wir auch verwalten: am Mittelrhein zwischen Bonn und Koblenz, dazu Westerwald und Eifel. Objekte haben wir unter anderem in Bad Breisig, Sinzig, Linz am Rhein, Andernach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bad Hönningen, Neuwied, Weißenthurm, Oberwinter, Kettig, Urmitz, Unkel und Bad Bodendorf.

Der Radius um Bad Breisig ist bewusst klein gehalten. So sind wir immer in der Nähe der Häuser, ihrer Eigentümer und ihrer Bewohner. Kurze Wege sind bei einer Besichtigung oder einem Schaden mehr wert als ein großes Gebiet auf der Landkarte.

Objekt zu vermieten?

Sagen Sie uns, um welche Wohnung oder welches Haus es geht. Wir sehen es uns an und melden uns mit einer Einschätzung zurück — die Bestandsaufnahme ist für Sie unverbindlich.

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